Unterstützungsabteilung
Helfen abseits des Einsatzgeschehens
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) im Januar 2016 ist es in NRW möglich, Mitglied einer Feuerwehr zu werden (Unterstützungsabteilung), ohne im Einsatzdienst aktiv zu werden. Dies ist auch für Menschen interessant, die sich z.B. gerne in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren möchten. Weitere mögliche Einsatzgebiete sind zum Beispiel die Versorgung und Verpflegung im Rahmen von Übungsdiensten und Einsätzen oder der Öffentlichkeitsarbeit. Gleichzeitig bietet sich für Personen mit besonderen Kenntnissen die Möglichkeit, als Fachberater (Medizin, ABC, Seelsorge, usw.) aktiv zu werden.
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