Ausbildungsmöglichkeiten bei der freiwilligen Feuerwehr
Ausbildung für die ehrenamtlichen Kräfte
Die Ausbildung in der freiwilligen Feuerwehr findet auf kommunaler Ebene und auf Landesebene statt. Sie gliedert sich in Grund-, Trupp-, Führungs- sowie technische Ausbildung.
Beim Grundlehrgang (in manchen Bundesländern auch Truppmannausbildung Teil I, mittlerweile Module 1–4) werden Grundkenntnisse vermittelt. Diese Ausbildung findet lehrgangsmäßig auf kommunaler Ebene statt und dauert mindestens 70 Stunden.
In einigen Bundesländern ist nach bestandenem Grundlehrgang die Grundausbildung zum Truppmann beendet. In anderen Bundesländern schließt sich die Truppmannausbildung Teil II an, die am Standort durchgeführt wird und 80 Stunden in zwei Jahren umfasst.
Ziel dieses Ausbildungsabschnittes sind die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktionen im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie standortspezifische Kenntnisse. Die Nachwuchskräfte sollten bis zum erfolgreichen Abschluss des Grundlehrgangs bei Einsatztätigkeiten nur unter Aufsicht eines erfahrenen Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden, soweit eine Gefährdung der Nachwuchskräfte nicht ausgeschlossen ist.
An die Truppmannausbildung können sich verschiedene technische Aus- und Fortbildungen anschließen, zum Beispiel in den Bereichen Atemschutz, BOS-Funk, Arbeiten mit der Motorkettensäge, Technische Hilfeleistung, Maschinist, Gefährliche Stoffe und Güter, Strahlenschutz sowie je nach Bedarf auch Erwerb der Führerscheine der Klassen C1(E) oder C(E). An die Truppmannausbildung kann sich die Truppführerausbildung anschließen, die zum Führen eines Trupps innerhalb der Gruppe oder Staffel befähigt.
Nach Abschluss der Truppausbildung können die notwendigen Kenntnisse für eine Führungsausbildung in folgenden Lehrgängen vermittelt werden: Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer, Leiter der Feuerwehr und andere.